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Gustav Gans
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Betrieb eines Tanz- und Fitness-Studios

Das Finanzgericht Düsseldorf hat erfreulicherweise entschieden, dass der Betrieb eines Tanzstudios für klassisches Ballett und Jazztanz mit angeschlossenem Fitness-Studio für Aerobic, Callanetics, Spinning und "Pump" (Gymnastikübungen mit Gewichten) insgesamt eine unterrichtende Tätigkeit sein kann, die nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Dabei kommt es darauf an, dass der Studioinhaber

  • für jeden Kursteilnehmer des Fitness-Studios ein individuelles Trainingsprogramm entwirft, das er mit dem Teilnehmer bespricht,
  • die zu trainierenden Muskeln und Muskelgruppen erklärt,
  • Anleitungen zur richtigen Körperhaltung bei den Übungen gibt,
  • das Training während der gesamten Vertragsdauer überwacht und durch kritische Äußerungen und Anregungen begleitet sowie nötigenfalls ändert.

Dagegen liegt eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit vor, wenn sich die persönliche Betreuung der Kunden im Wesentlichen auf die Einweisung in die Handhabung der Geräte und die Überwachung des Trainings in Einzelfällen beschränkt.

Im Streitfall lag eine unterrichtende Tätigkeit der Studioinhaberin vor, weil sie mit jedem Kursteilnehmer ein individuell angepasstes Trainingsprogramm besprochen und in der Folgezeit kontrolliert hatte, ob dieses Programm für ihn geeignet oder ggf. durch anderes Training zu ersetzen war. Im Übrigen war sie ungeachtet der Beschäftigung von bis zu 18 Mitarbeitern leitend und eigenverantwortlich tätig, weil sie den Inhalt der jeweiligen Kurse selbst bestimmte und in regelmäßig stattfindenden Mitarbeiterbesprechungen festlegte. Sie verfügte aufgrund ständiger Fortbildung über eigene Fachkenntnisse in sämtlichen angebotenen Kursen und hatte ihre Kunden bei der Wahl der Kurse beraten und ihre Fortschritte beobachtet. Die Durchführung der Kurse und das Training bestimmter, von ihr vorgegebener Übungen durch die Mitarbeiter wurden von ihr überwacht, und zwar sowohl während der Kurse selbst als auch durch Videoaufzeichnungen.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Gewerbesteuer

(aus: Ausgabe 09/2007)

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