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Betrieb eines Tanz- und Fitness-Studios
Das Finanzgericht Düsseldorf hat erfreulicherweise entschieden, dass der Betrieb eines
Tanzstudios für klassisches Ballett und Jazztanz mit angeschlossenem Fitness-Studio für
Aerobic, Callanetics, Spinning und "Pump" (Gymnastikübungen mit Gewichten) insgesamt
eine unterrichtende Tätigkeit sein kann, die nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Dabei kommt es
darauf an, dass der Studioinhaber
- für jeden
Kursteilnehmer des
Fitness-Studios
ein
individuelles
Trainingsprogramm
entwirft,
das er mit
dem
Teilnehmer
bespricht,
- die zu
trainierenden
Muskeln
und
Muskelgruppen
erklärt,
- Anleitungen zur
richtigen
Körperhaltung bei
den
Übungen
gibt,
- das
Training
während
der
gesamten
Vertragsdauer
überwacht
und durch
kritische
Äußerungen und
Anregungen
begleitet
sowie
nötigenfalls ändert.
Dagegen liegt eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit vor, wenn sich die persönliche
Betreuung der Kunden im Wesentlichen auf die Einweisung in die Handhabung der Geräte
und die Überwachung des Trainings in Einzelfällen beschränkt.
Im Streitfall lag eine unterrichtende Tätigkeit der Studioinhaberin vor, weil sie mit jedem
Kursteilnehmer ein individuell angepasstes Trainingsprogramm besprochen und in der
Folgezeit kontrolliert hatte, ob dieses Programm für ihn geeignet oder ggf. durch anderes
Training zu ersetzen war. Im Übrigen war sie ungeachtet der Beschäftigung von bis zu 18
Mitarbeitern leitend und eigenverantwortlich tätig, weil sie den Inhalt der jeweiligen Kurse
selbst bestimmte und in regelmäßig stattfindenden Mitarbeiterbesprechungen festlegte. Sie
verfügte aufgrund ständiger Fortbildung über eigene Fachkenntnisse in sämtlichen
angebotenen Kursen und hatte ihre Kunden bei der Wahl der Kurse beraten und ihre
Fortschritte beobachtet. Die Durchführung der Kurse und das Training bestimmter, von ihr
vorgegebener Übungen durch die Mitarbeiter wurden von ihr überwacht, und zwar sowohl
während der Kurse selbst als auch durch Videoaufzeichnungen.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler |
zum Thema: | Gewerbesteuer |
(aus: Ausgabe 09/2007)
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