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Personengesellschaft: Gewinnverteilung bei nicht abziehbaren
Betriebsausgaben
Während einer Außenprüfung bei einer gewerblich tätigen GbR stellte das Finanzamt fest,
dass bestimmte Beträge zu Unrecht als Betriebsausgaben abgezogen worden waren. Die
sich hieraus ergebenden Mehrgewinne rechnete es allen Gesellschaftern entsprechend dem
im jeweiligen Streitjahr geltenden Gewinnverteilungsschlüssel anteilig zu. Dabei wurden
auch die Gesellschafter berücksichtigt, die zwischenzeitlich aus der Gesellschaft
ausgeschieden waren. Diese Vorgehensweise hat jetzt das Finanzgericht Düsseldorf
bestätigt.
In den Streitjahren hätten alle Mitunternehmer der Gesellschaft ein Mitunternehmerrisiko
getragen. Auch die ehemaligen Gesellschafter der GbR würden somit für zu Unrecht geltend
gemachte Betriebsausgaben "haften". Die durch die Außenprüfung entdeckten
Mehrgewinne seien somit den ehemaligen Gesellschaftern ebenso wie den verbliebenen
Gesellschaftern anteilig zuzurechnen.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 09/2007)
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