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Personengesellschaft: Gewinnverteilung bei nicht abziehbaren Betriebsausgaben

Während einer Außenprüfung bei einer gewerblich tätigen GbR stellte das Finanzamt fest, dass bestimmte Beträge zu Unrecht als Betriebsausgaben abgezogen worden waren. Die sich hieraus ergebenden Mehrgewinne rechnete es allen Gesellschaftern entsprechend dem im jeweiligen Streitjahr geltenden Gewinnverteilungsschlüssel anteilig zu. Dabei wurden auch die Gesellschafter berücksichtigt, die zwischenzeitlich aus der Gesellschaft ausgeschieden waren. Diese Vorgehensweise hat jetzt das Finanzgericht Düsseldorf bestätigt.

In den Streitjahren hätten alle Mitunternehmer der Gesellschaft ein Mitunternehmerrisiko getragen. Auch die ehemaligen Gesellschafter der GbR würden somit für zu Unrecht geltend gemachte Betriebsausgaben "haften". Die durch die Außenprüfung entdeckten Mehrgewinne seien somit den ehemaligen Gesellschaftern ebenso wie den verbliebenen Gesellschaftern anteilig zuzurechnen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 09/2007)

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