Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]

Verluste: Haben Sie die Absicht, dauerhaft Vermietungseinkünfte zu erzielen?

Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit geht der Fiskus grundsätzlich davon aus, dass Sie die Absicht haben, einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Die Anfangsverluste können Sie daher - auch über einen längeren Zeitraum - als negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen und mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnen.

Gegen die Einkünfteerzielungsabsicht spricht es allerdings, wenn ein Grundstückseigentümer ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - von in der Regel bis zu fünf Jahren - seit der Anschaffung oder Herstellung wieder verkauft und innerhalb dieser Zeit nur einen Werbungskostenüberschuss erzielt. Hier gilt die Faustregel: Je kürzer der Abstand zwischen der Anschaffung oder Errichtung des Objekts und dem anschließenden Verkauf ist, umso mehr spricht das gegen eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit und für eine von Anfang an bestehende Verkaufsabsicht. Die Folge ist, dass Werbungskostenüberschüsse in solchen Fällen steuerlich unberücksichtigt bleiben. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Fall bestätigt, in dem drei Eigentumswohnungen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf wieder verkauft wurden.

In einem ähnlich gelagerten Fall ist das Finanzgericht München zu einem vergleichbaren Ergebnis gekommen. Auch hier haben die Richter negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wegen der fehlenden Überschusserzielungsabsicht nicht zur Verrechnung mit anderen Einkünften zugelassen. Denn zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie lagen hier nur zweieinhalb Jahre.

Hinweis: Der Verkauf des Grundstücks zweieinhalb Jahre nach der Anschaffung führte außerdem zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 10/2007)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben