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Großraumbüro: Umbaukosten als Erhaltungsaufwand?
Wer in die Instandsetzung oder den Umbau eines zur Einkunftserzielung genutzten
Gebäudes investiert, kann sich nicht immer sicher sein, ob diese Kosten
- sofort als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar sind (sog.
Erhaltungsaufwendungen) oder
- als nachträgliche Herstellungskosten nur die Bemessungsgrundlage für die
Absetzungen für Abnutzung (AfA) erhöhen und sich daher nur verteilt über die
Nutzungsdauer des Gebäudes steuerlich auswirken.
Ein Vermieter hatte ein Großraumbüro in Einzelbüros umbauen lassen. Dabei wurde
Rigips-Ständerwerk verwendet. Im Zuge der Baumaßnahmen wurde auch die
Elektroinstallation erneuert. Der Bundesfinanzhof hat erfreulicherweise entschieden, dass
der Vermieter die Kosten dieser Umbaumaßnahme sofort steuermindernd als
Erhaltungsaufwendungen abziehen kann. Die Kosten müssen folglich nicht der
Bemessungsgrundlage für die AfA zugeschlagen werden.
| Information für: | Unternehmer, Freiberufler, Hausbesitzer |
| zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 10/2007)
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