Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]

Telefon, PC & Co.: Unternehmer müssen Privatnutzung versteuern

Nutzt ein Unternehmer betriebliche Geräte - z.B. Telefon und Computer - auch für private Zwecke, ist die Privatnutzung als sog. Nutzungsentnahme gewinnerhöhend zu erfassen. Wenn dagegen ein Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeitgebers betriebliche Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte nutzt, ist der damit verbundene geldwerte Vorteil seit 2000 steuerfrei.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass diese unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern und Unternehmern gerechtfertigt ist. Verfassungsrechtliche Bedenken haben die Richter dagegen nicht. Nach Ansicht des BFH hat der Arbeitgeber auch nach Erteilung einer Erlaubnis regelmäßig ein betriebliches oder finanzielles Interesse daran, die private Mitbenutzung seiner betrieblichen Telekommunikationsgeräte in Grenzen zu halten. Bei einem selbständig Tätigen besteht ein vergleichbarer Kontrollmechanismus nicht. Das Interesse eines Selbständigen liegt laut BFH erfahrungsgemäß auch eher darin, betriebliche Einrichtungen zu Lasten des steuerlichen Gewinns privat zu nutzen.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 10/2007)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben