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GmbH-Anteile:
Anschaffungskosten bei Verkauf
Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn oder Verlust aus dem
Verkauf oder der Aufgabe von GmbH-Anteilen, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten
fünf Jahre zu mindestens 1 % am Kapital beteiligt war. Weil auch diese Einkünfte dem
Halbeinkünfteverfahren (50 % steuerpflichtig, 50 % steuerfrei) unterliegen, werden
Einnahmen und Ausgaben jeweils nur zur Hälfte angesetzt.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das hälftige Abzugsverbot für die
Anschaffungskosten bei Verlusten aus dem Verkauf oder der Aufgabe von
GmbH-Anteilen nicht anwendbar ist. Dem Halbeinkünfteverfahren liegt die typisierende
Unterstellung einer steuerlichen Vorbelastung von Gewinnen auf der Ebene der GmbH
zugrunde. Nach Ansicht der Richter rechtfertigt sie mangels einer entsprechenden
Vorbegünstigung von Veräußerungsverlusten nicht, dass ein Teil des wirtschaftlich vom
Steuerzahler zu tragenden Verlusts unberücksichtigt bleibt.
Hinweis: Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wird das Halbeinkünfteverfahren
im betrieblichen Bereich ab 2009 durch ein Teileinkünfteverfahren (Ansatz der Einnahmen
und Ausgaben jeweils zu 60 %) ersetzt. Im Privatvermögen tritt an die Stelle des
Halbeinkünfteverfahrens die 25%ige Abgeltungsteuer.
| Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF |
| zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 10/2007)
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