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GmbH-Anteile: Anschaffungskosten bei Verkauf

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf oder der Aufgabe von GmbH-Anteilen, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % am Kapital beteiligt war. Weil auch diese Einkünfte dem Halbeinkünfteverfahren (50 % steuerpflichtig, 50 % steuerfrei) unterliegen, werden Einnahmen und Ausgaben jeweils nur zur Hälfte angesetzt.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das hälftige Abzugsverbot für die Anschaffungskosten bei Verlusten aus dem Verkauf oder der Aufgabe von GmbH-Anteilen nicht anwendbar ist. Dem Halbeinkünfteverfahren liegt die typisierende Unterstellung einer steuerlichen Vorbelastung von Gewinnen auf der Ebene der GmbH zugrunde. Nach Ansicht der Richter rechtfertigt sie mangels einer entsprechenden Vorbegünstigung von Veräußerungsverlusten nicht, dass ein Teil des wirtschaftlich vom Steuerzahler zu tragenden Verlusts unberücksichtigt bleibt.

Hinweis: Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wird das Halbeinkünfteverfahren im betrieblichen Bereich ab 2009 durch ein Teileinkünfteverfahren (Ansatz der Einnahmen und Ausgaben jeweils zu 60 %) ersetzt. Im Privatvermögen tritt an die Stelle des Halbeinkünfteverfahrens die 25%ige Abgeltungsteuer.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 10/2007)

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