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Vorsorgepauschale: Generelle Kürzung ab 2008!

Durch die Vorsorgepauschale werden die regelmäßig anfallenden Vorsorgeaufwendungen eines Arbeitnehmers beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Bei Arbeitnehmern, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen und im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung erwerben, galt bisher: Bei der Gewährung der ungekürzten oder gekürzten Vorsorgepauschale wurde danach differenziert, ob das Anwartschaftsrecht ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung aufgebaut wurde. Diese Differenzierung entfällt ab 2008: Das Jahressteuergesetz 2008 sieht vor, dass Gesellschafter-Geschäftsführer künftig generell nur die gekürzte Vorsorgepauschale erhalten.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 11/2007)

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