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Vorsorgepauschale: Generelle Kürzung ab 2008!
Durch die Vorsorgepauschale werden die regelmäßig anfallenden Vorsorgeaufwendungen
eines Arbeitnehmers beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Bei Arbeitnehmern, die nicht der
gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen und im Zusammenhang mit ihrer
Berufstätigkeit Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung erwerben, galt bisher: Bei der
Gewährung der ungekürzten oder gekürzten Vorsorgepauschale wurde danach differenziert,
ob das Anwartschaftsrecht ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung aufgebaut
wurde. Diese Differenzierung entfällt ab 2008: Das Jahressteuergesetz 2008 sieht vor, dass
Gesellschafter-Geschäftsführer künftig generell nur die gekürzte Vorsorgepauschale
erhalten.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 11/2007)
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