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Pendlerpauschale: Neuregelung verfassungswidrig?

Ab 2007 werden die Kosten für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. Entfernungskilometer "wie Werbungskosten" mit 0,30 EUR je Entfernungskilometer behandelt. Diese Neuregelung hat zu einander widersprechenden Urteilen der Finanzgerichte geführt; auch in der Fachliteratur ist umstritten, ob sie verfassungsgemäß ist. Nachdem zwei Gerichte diese Frage dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt haben, teilt jetzt auch der Bundesfinanzhof die Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit.

Hinweis: Arbeitnehmer können aufgrund dieses Beschlusses beim Finanzamt einen Freibetrag für Fahrten von und zur Arbeit "ab dem ersten Kilometer" auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Damit können sie diesen Freibetrag bis Ende des Jahres geltend machen, obwohl das Gesetz diesen Anspruch nicht vorsieht.

Einkommensteuerbescheide ab 2007 werden wegen der Frage der Abschaffung der Entfernungspauschale von Amts wegen für vorläufig erklärt, bis eine endgültige Entscheidung des BVerfG vorliegt. Ein gesonderter Einspruch gegen den Steuerbescheid ist nicht erforderlich. Der Steuerfall bleibt dann bis zu einer Entscheidung des BVerfG insoweit "offen". Sollte das BVerfG die gesetzliche Regelung bestätigen, kommt es bei vorheriger Eintragung eines Freibetrags allerdings ggf. zu einer Steuernachzahlung. Wir beraten Sie gerne im Vorfeld!

Für Unternehmer ist der Streit um die Pendlerpauschale ebenfalls relevant: Auch sie können ihre Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nur in Höhe der gekürzten Pendlerpauschale abziehen.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 11/2007)

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