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Selbstnutzung/Vermietung: Wann sind Darlehenszinsen abziehbar?

Viele Gebäude werden sowohl vermietet als auch selbst bewohnt. Man spricht dann von gemischt genutzten Gebäuden. In solchen Fällen sind die für den Kauf des Objekts aufgewendeten Darlehenszinsen nur insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, als das Darlehen tatsächlich zur Anschaffung des der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudes oder Gebäudeteils verwendet wurde. Die Darlehenszinsen sind also nur anteilig abziehbar, und zwar im Verhältnis der selbstgenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Einkünfteerzielung dienen. Dagegen berücksichtigt das Finanzamt die Darlehenszinsen unter zwei Voraussetzungen in vollem Umfang:

  • Sie ordnen die Anschaffungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen "Fremdvermietung" und "Eigennutzung" gesondert zu und
  • bezahlen nur die dem Gebäudeteil "Fremdvermietung" zugeordneten Anschaffungskosten auch tatsächlich mit Geldbeträgen aus dem dafür aufgenommenen Darlehen und die Anschaffungskosten für den Gebäudeteil "Eigennutzung" mit Eigenmitteln.

Ergänzend hat der Bundesfinanzhof jetzt klargestellt, dass es dabei unerheblich ist, ob sich der Kaufvorgang in einem (einheitlichen) Akt oder sukzessiv vollzieht. Aus dem Urteil lässt sich folgendes Beispiel ableiten: Im Rahmen einer Zwangsversteigerung wird ein Miteigentumsanteil an einem gemischt genutzten nicht in Teileigentum stehenden Gebäude hinzuerworben. Der Hinzuerwerb wird insgesamt fremdfinanziert.

Die darauf entfallenden Schuldzinsen sind nur insoweit als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehbar, als der hinzuerworbene Miteigentumsanteil auf den Gebäudeteil "Fremdvermietung" entfällt. Denn hinsichtlich des Hinzuerwerbs handelt es sich um einen ideellen Anteil am Gesamtgebäude, der auf sämtliche Gebäudeteile entfällt. Der Anteil der Schuldzinsen, der auf den selbstgenutzten Gebäudeteil entfällt, gehört zu den nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 11/2007)

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