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Wenn der Nachbar baut - Zahlungen wegen Duldung steuerpflichtig!
Zu den sonstigen Einkünften gehören auch Einkünfte aus Leistungen, wobei Leistung in
diesem Sinne jedes Tun, Dulden oder Unterlassen sein kann. Dabei werden
Veräußerungsvorgänge oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich, durch
die ein Vermögenswert in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird, aber nicht erfasst.
Wenn ein Eigentümer gegen Entgelt auf die Wahrnehmung seiner Nachbarschaftsrechte
verzichtet, ist das Entgelt als Einkünfte aus Leistungen steuerpflichtig. Hierunter fällt auch
ein entgeltlicher Verzicht auf Einhaltung nachbarrechtlicher Grundpositionen. Beispiele für
solche nachbarrechtlichen Grundpositionen sind: Grenzabstand, bauplanungsrechtliche
Vorgaben, ungehinderter Zugang von Luft und Licht, Schutz vor Lärm-, Geruchs- und
Sichtbelästigung. In der Hinnahme der Bauausführung auf dem Nachbargrundstück gegen
Entgelt ist nämlich ein "Dulden" zu sehen. Das gilt auch, wenn das Entgelt der
Wertminderung des eigenen Grundstücks entspricht, denn mit dem Entgelt wurde keine
Substanzübertragung des Grundstücks abgegolten.
Im Streitfall wurde der Verzicht auf die Wahrnehmung von Nachbarschaftsrechten (hier:
Widerspruch gegen die Bebauung des Nachbargrundstücks) zunächst im Rahmen eines
dem Nachbarn unterbreiteten Kaufangebots erklärt. Der Nachbar hatte das Angebot aber
anschließend nicht angenommen und stattdessen ein Entgelt für den Verzicht auf die
Nachbarschaftsrechte gezahlt. Auch dieser Verzicht führt zu steuerpflichtigen Einkünften
aus Leistungen. Gegen dieses negative Urteil hat das Finanzgericht Berlin allerdings die
Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Hinweis: Der Verzicht auf die Nachbarschaftsrechte ist nicht steuerpflichtig, wenn der
Verzicht im Verkaufsvertrag über das Grundstück erklärt wird. In diesem Fall wird das
Entgelt für den Kauf des Grundstücks gezahlt. Allerdings kann es sich innerhalb der
Zehnjahresfrist um ein steuerpflichtiges privates Grundstücksveräußerungsgeschäft
handeln.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 11/2007)
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