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Künstliche Befruchtung: Kosten auch ohne Heirat abziehbar!
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert: Die Richter haben die einer
unverheirateten Frau für künstliche Befruchtungen mit dem Samen ihres Lebenspartners
entstandenen Kosten zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Die
Maßnahmen zur Sterilitätsbehandlung müssen aber mit den Richtlinien der ärztlichen
Berufsordnungen übereinstimmen.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 11/2007)
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