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Künstliche Befruchtung: Kosten auch ohne Heirat abziehbar!

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert: Die Richter haben die einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtungen mit dem Samen ihres Lebenspartners entstandenen Kosten zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Die Maßnahmen zur Sterilitätsbehandlung müssen aber mit den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen übereinstimmen.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 11/2007)

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