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Umsatzsteuerkarussell: Schützt Unwissenheit vor Strafe?
Vereinfachend dargestellt verkaufen bei einem Umsatzsteuerkarussell mehrere Firmen -
teilweise in anderen EU-Mitgliedstaaten - Waren nach einem Gesamtplan in einer
Lieferkette. Dabei macht ein Unternehmer in der Kette zwar die ihm in Rechnung gestellte
Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend, er meldet seine Umsätze aber nicht an und
verschwindet, bevor die Umsatzsteuer festgesetzt wird. Die Beteiligten profitieren bei jedem
Warendurchlauf durch einen EU-Mitgliedstaat von der Hinterziehung der dortigen
Umsatzsteuer.
Wer nichts von einem Betrug wissen kann, darf auf die Rechtmäßigkeit der Umsätze
vertrauen und läuft nicht Gefahr, sein Recht auf Vorsteuerabzug zu verlieren. So lässt sich
ein Urteil des Bundesfinanzhofs zusammenfassen, mit dem er sich dem Europäischen
Gerichtshof anschließt. Als Wirtschaftsteilnehmer müssen Sie aber alle Maßnahmen treffen,
die vernünftigerweise von Ihnen verlangt werden können, um sicherzustellen, dass Ihre
Umsätze nicht in einen Betrug einbezogen sind. Darunter fällt eine
Mehrwertsteuerhinterziehung genauso wie ein sonstiger Betrug.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 11/2007)
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