Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]

Umsatzsteuerkarussell: Schützt Unwissenheit vor Strafe?

Vereinfachend dargestellt verkaufen bei einem Umsatzsteuerkarussell mehrere Firmen - teilweise in anderen EU-Mitgliedstaaten - Waren nach einem Gesamtplan in einer Lieferkette. Dabei macht ein Unternehmer in der Kette zwar die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend, er meldet seine Umsätze aber nicht an und verschwindet, bevor die Umsatzsteuer festgesetzt wird. Die Beteiligten profitieren bei jedem Warendurchlauf durch einen EU-Mitgliedstaat von der Hinterziehung der dortigen Umsatzsteuer.

Wer nichts von einem Betrug wissen kann, darf auf die Rechtmäßigkeit der Umsätze vertrauen und läuft nicht Gefahr, sein Recht auf Vorsteuerabzug zu verlieren. So lässt sich ein Urteil des Bundesfinanzhofs zusammenfassen, mit dem er sich dem Europäischen Gerichtshof anschließt. Als Wirtschaftsteilnehmer müssen Sie aber alle Maßnahmen treffen, die vernünftigerweise von Ihnen verlangt werden können, um sicherzustellen, dass Ihre Umsätze nicht in einen Betrug einbezogen sind. Darunter fällt eine Mehrwertsteuerhinterziehung genauso wie ein sonstiger Betrug.

Information für: Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 11/2007)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben