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Steuersatz beim Verkauf wissenschaftlicher Arbeiten

Der Umsatzsteuersatz ermäßigt sich u.a. für die Lieferung von Büchern, Broschüren und ähnlichen Drucken von 19 % auf 7 %. Dabei muss es sich um Stoffe in broschierter, kartonierter oder gebundener Art handeln. Für die Bestimmung des Steuersatzes ist also nicht allein der Text der Werke maßgeblich. Stattdessen kommt es entscheidend auf die Art der Verkörperung des Textes und damit auf das Medium an.

Der Verkauf wissenschaftlicher Arbeiten durch Übersendung einer CD-ROM oder durch Bereitstellung der Publikation zum Download als PDF-Datei fällt nicht unter den ermäßigten Steuersatz. Das hat das Finanzgericht Hamburg entschieden. Die Richter lehnten es auch ab, von einer ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Übertragung von Rechten auszugehen.

Information für: alle
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 11/2007)

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