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Steuersatz beim Verkauf wissenschaftlicher Arbeiten
Der Umsatzsteuersatz ermäßigt sich u.a. für die Lieferung von Büchern, Broschüren und
ähnlichen Drucken von 19 % auf 7 %. Dabei muss es sich um Stoffe in broschierter,
kartonierter oder gebundener Art handeln. Für die Bestimmung des Steuersatzes ist also
nicht allein der Text der Werke maßgeblich. Stattdessen kommt es entscheidend auf die Art
der Verkörperung des Textes und damit auf das Medium an.
Der Verkauf wissenschaftlicher Arbeiten durch Übersendung einer CD-ROM oder durch
Bereitstellung der Publikation zum Download als PDF-Datei fällt nicht unter den ermäßigten
Steuersatz. Das hat das Finanzgericht Hamburg entschieden. Die Richter lehnten es auch
ab, von einer ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Übertragung von
Rechten auszugehen.
| Information für: | alle |
| zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 11/2007)
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