Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]

Vorsteuerabzug für Gebäude bei ausschließlich steuerfreien Umsätzen?

Ein Ehepaar hatte als Grundstücksgemeinschaft ein Grundstück mit einem Wohn-Praxis-Gebäude bebaut. In der Praxis war der Ehemann als Arzt selbständig tätig. Die Grundstücksgemeinschaft hatte die Praxisräume umsatzsteuerfrei an den Ehemann vermietet. Im Übrigen nutzte das Ehepaar das Gebäude für private Wohnzwecke.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat einen Vorsteuerabzug abgelehnt: Bei einem Unternehmer, der - wie die Grundstücksgemeinschaft - im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit ausschließlich steuerfreie Lieferungen und sonstige Leistungen ausführe, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten, könne es keinen Vorsteuerabzug geben. Die Grundstücksgemeinschaft hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Ehepaar ist davon überzeugt, dass die Entscheidung gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs verstößt. Allerdings hatten die Unternehmer in diesen Fällen auch steuerpflichtige Umsätze und nicht nur - wie die Grundstücksgemeinschaft im Streitfall - steuerfreie Umsätze ausgeführt.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 11/2007)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben