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Schenken/Vererben: Lebenspartner bleiben benachteiligt
Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sind Ehegatten in Steuerklasse I
eingeordnet und unterliegen damit den niedrigsten Steuersätzen. Sie kommen außerdem in
den Genuss des höchsten Freibetrags von 307.000 EUR und haben Anspruch auf den
Versorgungsfreibetrag. Wenn ein Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den
anderen beerbt, gelten diese Regelungen nicht. Bei ihnen berücksichtigt der Fiskus nur
einen Freibetrag von 5.200 EUR und setzt Erbschaftsteuer nach Steuerklasse III fest, die die
höchsten Steuersätze aufweist.
Der Bundesfinanzhof hält diese unterschiedliche Behandlung von Ehegatten und Partnern
einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht für verfassungswidrig.
Information für: | alle |
zum Thema: | Erbschaft-/Schenkungsteuer |
(aus: Ausgabe 11/2007)
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