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Architekt: Schlüsselfertige Gebäudeerrichtung als gewerbliche Tätigkeit
Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig, solange sie ausschließlich typische
freiberufliche Tätigkeiten ausüben. Der Bundesfinanzhof hat jetzt untersucht, ob ein als
Architekt tätiger Diplom-Ingenieur noch freiberufliche (d.h. Einkünfte aus selbständiger
Arbeit) oder schon gewerbesteuerpflichtige Einkünfte erzielt.
Die Richter wiesen zunächst darauf hin, dass zu den typischen Tätigkeiten eines
freiberuflich tätigen Architekten oder Ingenieurs nur die Planung, Überwachung und Leitung
von Baumaßnahmen gehören. Im Streitfall schuldete der Ingenieur den Auftraggebern nicht
nur diese Leistungen, sondern die schlüsselfertige Gebäudeerrichtung. Er erzielte daher
insgesamt gewerbliche und somit auch gewerbesteuerpflichtige Einkünfte. Denn die
Herstellung fertiger Gebäude für einen Auftraggeber gegen ein Pauschalentgelt entspricht
nicht mehr der typischen Berufstätigkeit eines Architekten, sondern ähnelt der eines
Bauunternehmers. Unerheblich war, dass der Ingenieur wirtschaftlich kein Vertriebsrisiko
getragen und auch die Grundstücke, auf denen die Gebäude errichtet wurden, nicht
angekauft und verkauft hatte.
Übt ein Steuerzahler sowohl eine freiberufliche als auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, ist
es zwar grundsätzlich möglich, diese in eine freiberufliche (nicht gewerbesteuerpflichtige)
und eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit zu trennen. Schuldet aber der Auftragnehmer -
wie im Streitfall der Architekt - seinem Auftraggeber die schlüsselfertige Erstellung eines
Gebäudes, sind seine Einkünfte auch insoweit gewerbesteuerpflichtig, als er ggf. Ingenieur-
oder Architektenleistungen erbringt. Da der Auftragnehmer seinem Auftraggeber in diesem
Fall einen einheitlichen Erfolg schuldet, ist auch die Tätigkeit insgesamt einheitlich zu
beurteilen. Auf den geschätzten Anteil der einzelnen Tätigkeit am Umsatz oder Ertrag der
Gesamttätigkeit kommt es dann nicht an.
Information für: | Freiberufler |
zum Thema: | Gewerbesteuer |
(aus: Ausgabe 11/2007)
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