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Gustav Gans
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Teilbetriebsveräußerung: Auch Anteile an Betriebs-GmbH verkaufen!

Der Gewinn aus dem Verkauf oder der Aufgabe eines Betriebs oder eines Teilbetriebs ist unter bestimmten Voraussetzungen, die wir Ihnen gerne im Detail erläutern, bis zu 45.000 EUR steuerfrei. Der den Freibetrag übersteigende Teil kann mit 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes oder nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden.

Bei einer Betriebsaufspaltung sind das Besitz- und das Betriebsunternehmen sachlich und personell miteinander verflochten. Die Anteile an der Betriebs-GmbH gehören zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens. Eine privilegierte Teilbetriebsveräußerung liegt laut Bundesfinanzhof beim Besitzeinzelunternehmen nur vor, wenn die Anteile an der Betriebs-GmbH mitverkauft oder entnommen werden.

Hinweis: Ab 2009 gilt beim Verkauf von zum Betriebsvermögen gehörenden GmbH-Anteilen das Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtiger, 40 % steuerfreier Anteil). Da bis dahin noch das Halbeinkünfteverfahren gilt, könnte ein Verkauf der Anteile an der Betriebs-GmbH vor 2009 sinnvoll sein. Wir beraten Sie gerne!

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 11/2007)

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