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Teilbetriebsveräußerung: Auch Anteile an Betriebs-GmbH verkaufen!
Der Gewinn aus dem Verkauf oder der Aufgabe eines Betriebs oder eines Teilbetriebs ist
unter bestimmten Voraussetzungen, die wir Ihnen gerne im Detail erläutern, bis zu 45.000
EUR steuerfrei. Der den Freibetrag übersteigende Teil kann mit 56 % des durchschnittlichen
Steuersatzes oder nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden.
Bei einer Betriebsaufspaltung sind das Besitz- und das Betriebsunternehmen sachlich und
personell miteinander verflochten. Die Anteile an der Betriebs-GmbH gehören zum
notwendigen Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens. Eine privilegierte
Teilbetriebsveräußerung liegt laut Bundesfinanzhof beim Besitzeinzelunternehmen nur vor,
wenn die Anteile an der Betriebs-GmbH mitverkauft oder entnommen werden.
Hinweis: Ab 2009 gilt beim Verkauf von zum Betriebsvermögen gehörenden GmbH-Anteilen
das Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtiger, 40 % steuerfreier Anteil). Da bis dahin
noch das Halbeinkünfteverfahren gilt, könnte ein Verkauf der Anteile an der Betriebs-GmbH
vor 2009 sinnvoll sein. Wir beraten Sie gerne!
Information für: | Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 11/2007)
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