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Wenn das Arbeitszimmer in die häusliche Sphäre eingebunden ist
Ein Unternehmer kann die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers steuermindernd als
Betriebsausgaben abziehen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und
beruflichen Betätigung bildet. Für beruflich genutzte Räume, die nicht in die häusliche
Sphäre des Unternehmers eingebunden sind, die sich also z.B. nicht in seinem ansonsten
selbstgenutzten Haus befinden, gilt diese Abzugsbeschränkung nicht.
Ob ein Arbeitszimmer in die häusliche Sphäre des Unternehmers eingebunden ist, lässt sich
laut Bundesfinanzhof (BFH) nicht generell, sondern nur im Einzelfall entscheiden. Dabei
dürfen die räumliche Nähe zu den privaten Wohnräumen und die Beschäftigung von
fremdem Personal ebenso in die Würdigung einbezogen werden wie Dauer und Intensität
des Publikumsverkehrs.
Im Streitfall hatte ein Unternehmer keine familienfremden Mitarbeiter beschäftigt. Die Räume
im Dachgeschoss seines selbstgenutzten Hauses nutzte er betrieblich (als Beratungsstelle
für einen Lohnsteuerhilfeverein). Der BFH hat hier die Einbindung in die häusliche Sphäre
bejaht. Mit ausschlaggebend war, dass der Unternehmer und seine Ehefrau aus zeitlichen
Gründen keinen intensiven und dauerhaften Publikumsverkehr in dem Arbeitszimmer
betreuen konnten: Beide waren ganztags in ihrem Hauptberuf beschäftigt und nutzten das
Arbeitszimmer nur nebenberuflich. Um in den Dachgeschossbereich zu gelangen, mussten
die Kunden außerdem erst einen zum Privatbereich gehörenden Flur durchqueren, der den
Zugang zu den Wohnräumen ermöglicht. Räume sind nach Ansicht des BFH aber nur dann
begrifflich keine "häuslichen Arbeitszimmer", wenn
- sie nach
außen
erkennbar
dem
Kundenverkehr
gewidmet
und
- für den
Kunden
leicht
zugänglich sind.
Da das Arbeitszimmer - wegen des anderweitigen Hauptberufs - im Streitfall nicht den
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellte, waren die
Kosten des Arbeitszimmers folglich nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
Information für: | alle, Unternehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 11/2007)
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