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Halbabzugsverbot: Verfassungsrechtlich unbedenklich

GmbH-Gesellschafter und Besitzer von Aktien können Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung nur zur Hälfte als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Kapitalvermögen abziehen (sog. Halbabzugsverbot). Das gilt beispielsweise für Schuldzinsen, die aufgrund der Finanzierung des Erwerbs der Beteiligung zu zahlen sind. Diese gesetzliche Regelung ist das Korrektiv für die Tatsache, dass auch Gewinnausschüttungen einer GmbH und Dividenden nur zur Hälfte als steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen angesetzt werden.

Ein GmbH-Gesellschafter hatte geltend gemacht, das Halbabzugsverbot sei verfassungswidrig. Der Bundesfinanzhof ist diesen verfassungsrechtlichen Bedenken im Ergebnis aber nicht gefolgt und hat damit die geltende Rechtslage bestätigt.

Hinweis: Die Besteuerung von Gewinnausschüttungen einer GmbH und des Verkaufs von GmbH-Anteilen wird sich ab 2009 grundlegend ändern. Wir informieren Sie gerne ausführlich über die neue Rechtslage.

Information für: Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 12/2007)

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