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Abiturfernlehrgang als
Berufsausbildung
Den Eltern eines volljährigen Kindes, das das
- 25. Lebensjahr (Geburtsjahr ab 1983),
- 26. Lebensjahr (Geburtsjahr 1982) oder
- 27. Lebensjahr (Geburtsjahr bis 1981)
noch nicht vollendet hat, stehen Kindergeld und die übrigen kindbedingten
Steuervergünstigungen zu, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird. Dabei dürfen die
eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr als 7.680 EUR jährlich
(Jahresgrenzbetrag) betragen.
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass auch der Besuch eines
Abiturfernlehrgangs eine Berufsausbildung sein kann. Der Abiturfernlehrgang sei nämlich
prinzipiell geeignet, eine Person in einer vorgegebenen Zeit auf eine externe
Abiturprüfung vorzubereiten, sofern er ernsthaft betrieben wird. Unerheblich ist hierbei,
dass der Lehrgangsteilnehmer frei den zeitlichen Umfang und die Intensität der Lern- und
Arbeitszeit bestimmen kann. Denn das ist auch bei Studiengängen der Fall.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 12/2007)
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