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Abiturfernlehrgang als Berufsausbildung

Den Eltern eines volljährigen Kindes, das das

  • 25. Lebensjahr (Geburtsjahr ab 1983),
  • 26. Lebensjahr (Geburtsjahr 1982) oder
  • 27. Lebensjahr (Geburtsjahr bis 1981)

noch nicht vollendet hat, stehen Kindergeld und die übrigen kindbedingten Steuervergünstigungen zu, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird. Dabei dürfen die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr als 7.680 EUR jährlich (Jahresgrenzbetrag) betragen.

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass auch der Besuch eines Abiturfernlehrgangs eine Berufsausbildung sein kann. Der Abiturfernlehrgang sei nämlich prinzipiell geeignet, eine Person in einer vorgegebenen Zeit auf eine externe Abiturprüfung vorzubereiten, sofern er ernsthaft betrieben wird. Unerheblich ist hierbei, dass der Lehrgangsteilnehmer frei den zeitlichen Umfang und die Intensität der Lern- und Arbeitszeit bestimmen kann. Denn das ist auch bei Studiengängen der Fall.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 12/2007)

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