Aktuelle Rechtsinformationen

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Gustav Gans
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Tel.: 0221 - 123456

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Spenden: Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Der Betrag je Spende, bis zu dem in bestimmten Fällen als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts genügt, wurde von 100 EUR auf 200 EUR angehoben. Bitte beachten Sie, dass auch diese Änderung - anders als in Ausgabe 11/07 dargestellt -schon ab 2007 gilt!

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 12/2007)

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