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Spenden: Vereinfachter
Zuwendungsnachweis
Der Betrag je Spende, bis zu dem in bestimmten Fällen als Nachweis der
Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts genügt, wurde
von 100 EUR auf 200 EUR angehoben. Bitte beachten Sie, dass auch diese Änderung -
anders als in Ausgabe 11/07 dargestellt -schon ab 2007 gilt!
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 12/2007)
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