[Inhalt]
[Vorheriger Text] [Nächster Text]
Private Altersvorsorge:
Förderung von Riester-Verträgen 2007/2008
"Riester-Verträge" werden im Rahmen der privaten Altersvorsorge staatlich gefördert.
2007 betragen die dem Vertrag gutzuschreibende Grundzulage 114 EUR und die
Kinderzulage 138 EUR je Kind. Um die volle Zulage zu erhalten, muss man einen sog.
Mindesteigenbeitrag zahlen, der für 2007 3 % der beitragspflichtigen
Vorjahreseinnahmen, maximal 1.575 EUR abzüglich der Zulagen beträgt. Bei der
Einkommensteuerveranlagung wird geprüft, ob der Abzug der Beiträge als
Sonderausgaben (für 2007 höchstens 1.575 EUR) zu einer höheren Steuerentlastung
führt als die Zulagen.
2008 erreicht die Riester-Förderung die höchste Stufe. Die Grundzulage ab 2008 beträgt
154 EUR und die Kinderzulage 185 EUR je Kind. Ab 2008 beträgt der
Mindesteigenbeitrag 4 % der beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen, höchstens 2.100
EUR abzüglich der Zulagen. Der Höchstbetrag für den ggf. zum Zuge kommenden
Sonderausgabenabzug liegt ab 2008 bei 2.100 EUR.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 12/2007)
[Vorheriger Text] [Nächster Text]
[Inhalt]