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Private Altersvorsorge: Förderung von Riester-Verträgen 2007/2008

"Riester-Verträge" werden im Rahmen der privaten Altersvorsorge staatlich gefördert. 2007 betragen die dem Vertrag gutzuschreibende Grundzulage 114 EUR und die Kinderzulage 138 EUR je Kind. Um die volle Zulage zu erhalten, muss man einen sog. Mindesteigenbeitrag zahlen, der für 2007 3 % der beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen, maximal 1.575 EUR abzüglich der Zulagen beträgt. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird geprüft, ob der Abzug der Beiträge als Sonderausgaben (für 2007 höchstens 1.575 EUR) zu einer höheren Steuerentlastung führt als die Zulagen.

2008 erreicht die Riester-Förderung die höchste Stufe. Die Grundzulage ab 2008 beträgt 154 EUR und die Kinderzulage 185 EUR je Kind. Ab 2008 beträgt der Mindesteigenbeitrag 4 % der beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen, höchstens 2.100 EUR abzüglich der Zulagen. Der Höchstbetrag für den ggf. zum Zuge kommenden Sonderausgabenabzug liegt ab 2008 bei 2.100 EUR.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 12/2007)

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