[Inhalt]
[Vorheriger Text] [Nächster Text]
Freiberuflersozietät: Wertpapiere
im gewillkürten Betriebsvermögen
Besonders bei Freiberuflern kommt es immer wieder zu Streit mit dem Finanzamt, ob die
Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren als Betriebsausgaben abziehbar sind.
Entscheidend hierfür ist letztlich, ob die Wertpapiere als Betriebsvermögen behandelt
werden konnten und auch so behandelt worden sind.
Bildet eine Rechtsanwaltssozietät eine Liquiditätsreserve, die ausschließlich
Büroinvestitionen dienen soll, kann sie die dieser Reserve zugeführten Mittel auch in
gängigen und nicht verlustgeneigten Aktien oder Fondsanleihen anlegen. Die
Betriebsvermögenseigenschaft entfällt dadurch nicht. Das hat das Finanzgericht Hamburg
entschieden. Nach Ansicht der Richter waren die Aktien und Aktienfonds im Streitfall
geeignet, das Betriebskapital zu stärken und damit den Betrieb zu fördern. Folglich
konnten die Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden.
Dieser Grundsatz gilt ausnahmsweise nicht, wenn die Wertpapiere zum Zeitpunkt der
Anschaffung bzw. Einlage Verluste erwarten lassen. Eine Zuordnung zum
Betriebsvermögen ist außerdem bei außergewöhnlich riskanten oder spekulativen
Anlagen nicht möglich. Die Rechtsanwaltssozietät hatte aber gängige Wertpapiere
angeschafft, die üblicherweise auch im Privatvermögen gehalten werden.
Die darüber hinaus erforderliche Zuordnung der Wertpapiere zum gewillkürten
Betriebsvermögen ist ausreichend dokumentiert, wenn ein sachverständiger Dritter (z.B.
ein Betriebsprüfer) sie ohne weitere Erklärung des Steuerzahlers erkennen kann. Im
Streitfall war davon auszugehen, weil die Anschaffung der Wertpapiere zeitnah auf
betrieblichen Bestandskonten verbucht worden war.
Hinweis: Bei Abgabe der Steuererklärung braucht man übrigens nicht auf die Bildung von
Betriebsvermögen hinzuweisen. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir
allerdings, dies zu tun.
Information für: | Freiberufler |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 12/2007)
[Vorheriger Text] [Nächster Text]
[Inhalt]