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Gewinnbesteuerung: 2007 und 2008 erworbene Kapitalanlagen -
Übergangsregelung für Zertifikate
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2009 wird
sich auch die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von privatem Kapitalvermögen
grundlegend ändern (z.B. Aktien u.a. Wertpapiere).
Solche Gewinne werden bisher regelmäßig nur besteuert, wenn die Kapitalanlagen
innerhalb von einem Jahr nach ihrer Anschaffung verkauft werden. Künftig werden sie
unabhängig von der Haltedauer besteuert, und zwar grundsätzlich mit der Abgeltungsteuer
in Höhe von 25 %. Während also bisher Kursgewinne nach einer Mindesthaltedauer von
einem Jahr steuerfrei realisiert werden können, wird das im Geltungsbereich der
Abgeltungsteuer nicht mehr möglich sein.
Die neue Veräußerungsgewinnbesteuerung (Einbeziehung in die Einkünfte aus
Kapitalvermögen) gilt allerdings nur für Kapitalanlagen, die nach dem 31.12.2008 erworben
oder geschaffen werden. Ob Gewinne aus dem Verkauf von vor dem 01.01.2009
erworbenen Kapitalanlagen besteuert werden, richtet sich auch in den Jahren ab 2009 nach
den bisherigen Grundsätzen zur Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften, d.h.,
dass insbesondere die einjährige Spekulationsfrist in diesen Fällen weiterhin gilt.
Beispiel: Ein Anleger kauft 2007 Aktien, die er in 2009 mit Gewinn verkauft.
Der Gewinn aus dem Aktienverkauf ist nicht steuerpflichtig, weil der Anleger die Aktien vor
2009 gekauft hat und die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist.
Hinweis: Eine Sonderregelung gilt für Zertifikate (z.B. Schuldverschreibungen, bei denen die
Höhe der Rückzahlungsverpflichtung typischerweise von dem jeweiligen Stand eines
vereinbarten Basiswertes abhängt). Hier gilt die neue Besteuerung (steuerpflichtiger
Veräußerungsgewinn unabhängig von der Haltedauer) für alle nach dem 30.06.2009
erzielten Veräußerungsgewinne, wenn die betreffende Kapitalforderung nach dem
14.03.2007 angeschafft worden ist. Mit anderen Worten: Wurden oder werden Zertifikate
nach dem 14.03.2007 erworben, sollten Kursgewinne noch bis Juni 2009 außerhalb der
einjährigen Spekulationsfrist realisiert werden.
Information für: | Kapitalanleger |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 02/2008)
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