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Steuerermäßigung: Welche handwerklichen Tätigkeiten sind begünstigt?
Seit dem Veranlagungszeitraum 2006 können Sie auch für handwerkliche Tätigkeiten
(Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen), die in Ihrem Haushalt
erbracht werden, eine Steuerermäßigung von 20 % der Arbeitskosten, höchstens 600 EUR
jährlich, beanspruchen (vgl. Ausgabe 01/08). Von der Steuerermäßigung können Sie
unabhängig davon profitieren, ob die Kosten für die einzelne Maßnahme Erhaltungs- oder
Herstellungsaufwand darstellen. Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer
Neubaumaßnahme sind aber nicht begünstigt. Da sich in der Praxis immer wieder die Frage
stellt, welche Arbeiten zu den handwerklichen Tätigkeiten zählen, geben wir Ihnen zur
Orientierung folgende Übersicht an die Hand:
- Arbeiten
an Innen-
und
Außenwänden,
- Arbeiten
am Dach,
an der
Fassade,
an
Garagen
o.Ä.,
- handwerkliche
Leistungen für
Hausanschlüsse
(z.B.
Kabel für
Strom
oder
Fernsehen), soweit
die
Aufwendungen die
Zuleitungen zum
Haus oder
zur
Wohnung
betreffen
und nicht
im
Rahmen
einer
Neubaumaßnahme
anfallen,
- Reparatur
oder
Austausch
von
Fenstern,
Türen und
von
Bodenbelägen (z.B.
Teppichboden,
Parkett,
Fliesen),
- Streichen
und
Lackieren
von
Türen,
Fenstern
(innen
und
außen),
Wandschränken,
Heizkörpern und -rohren,
- Reparatur, Wartung
oder
Austausch
von
Heizungsanlagen,
Elektro-,
Gas- und
Wasserinstallationen,
- Überprüfung von
Anlagen
(z.B.
Gebühr
für den
Schornsteinfeger
oder für
die
Kontrolle
von
Blitzschutzanlagen),
- Modernisierung/Austausch
der
Einbauküche,
- Modernisierung des
Badezimmers,
- Reparatur
und
Wartung
von
Gegenständen in
Ihrem
Haushalt
(z.B.
Waschmaschine,
Geschirrspüler,
Herd,
Fernseher, PC und
andere
Gegenstände, die in
der
Hausratversicherung
mitversichert
werden
können),
- Maßnahmen der
Gartengestaltung,
- Pflasterarbeiten auf
dem
Wohngrundstück.
Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht abschließend; wir prüfen gerne für Sie, ob die
Steuerermäßigung ggf. auch für hier nicht aufgeführte Arbeiten, die Sie in Auftrag geben, in
Frage kommt. Auf Wunsch beraten wir Sie auch ausführlicher über die Besonderheiten, die
für Wohnungseigentümergemeinschaften und für Mieter gelten.
Information für: | alle | zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 02/2008) [Vorheriger Text] [Nächster Text] [Inhalt]
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