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Abzug von Vorsorgeaufwendungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern
einer GmbH
Für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
als Sonderausgaben war bis einschließlich 2007 entscheidend, ob z.B. bei einer
Pensionszusage der GmbH die Altersversorgung ganz oder teilweise durch eigene Beiträge
aufgebaut wurde. Führte diese Prüfung zu dem Ergebnis, dass das der Fall ist, ergab sich
für den Gesellschafter-Geschäftsführer ggf. ein höherer Sonderausgabenabzug. Ab 2008 ist
das zuungunsten der Betroffenen geändert worden. Auch für Arbeitnehmer, die
- nicht der
gesetzlichen
Rentenversicherungspflicht
unterliegen,
- eine
Berufstätigkeit
ausüben
und
- in diesem
Zusammenhang
aufgrund
vertraglicher
Vereinbarungen
Anwartschaftsrechte auf eine
Altersversorgung
erwerben
(z.B.
beherrschende
Gesellschafter-Geschäftsführer mit
pauschal
versteuerten
Direktversicherungsbeiträgen),
wird im Rahmen der Berechnung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen für die sog.
Basisversorgung der Höchstbetrag von 20.000 EUR (Ledige) bzw. 40.000 EUR (Ehegatten)
stets um einen fiktiven Gesamtbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zur
allgemeinen Rentenversicherung gekürzt. Der maximale Kürzungsbetrag beträgt für 2008
10.746 EUR (= 19,9 % von 54.000 EUR).
Hinweis: Nichts geändert hat sich an der sog. Günstigerprüfung. Hierbei werden die
abziehbaren Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen aufgrund einer
Übergangsregelung alternativ nach dem bis einschließlich 2004 geltenden Recht ermittelt.
Bei dieser Prüfung kommt es nach wie vor darauf an, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer
im Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung
ganz oder teilweise ohne eigene Beiträge erworben hat. Dann wird der Vorwegabzug von
3.068 EUR (Ledige) bzw. 6.136 EUR (Verheiratete) um 16 % des Bruttoarbeitslohns
gekürzt.
Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich geregelt, in welchen Fällen die Finanzämter
diese Kürzung vornehmen sollen. Wir erläutern Ihnen gerne die Einzelheiten.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 02/2008)
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