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EK 02: Vorgezogene Nachversteuerung
Sind bei Ihrer GmbH zum 31.12.2006 aus der Zeit des Anrechnungsverfahrens noch
steuerlich unbelastete Einkommensteile (z.B. steuerfreie Vermögenszuwächse; EK 02)
vorhanden? Sie sollten berücksichtigen, dass wegen einer Gesetzesänderung ab 2008 mit
einer zusätzlichen Steuerbelastung zu rechnen ist (vgl. Ausgabe 12/07):
Bisher erfolgte eine steuerliche Nachbelastung nur, wenn diese Einkommensteile für
Zuwendungen an die Gesellschafter verwendet wurden. Künftig erfolgt eine
Nachversteuerung unabhängig von der Verwendung der EK-02-Beträge. Auf den zum
31.12.2006 vorhandenen Betrag müssen 3 % Körperschaftsteuer gezahlt werden. Der sich
danach ergebende Steuerbetrag ist grundsätzlich in den Jahren 2008 bis 2017 in zehn
gleichen Jahresraten zu zahlen. Zahlungstermin ist jeweils der 30.09. Die erste Rate ist
somit zum 30.09.2008 fällig, wenn ein entsprechender Bescheid dann schon vorliegt.
Alternativ ist der Steuerbetrag in einer Summe zahlbar, wobei ein Abschlag mit dem
Abzinsungssatz von 5,5 % gewährt wird.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Körperschaftsteuer |
(aus: Ausgabe 02/2008)
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