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EK 02: Vorgezogene Nachversteuerung

Sind bei Ihrer GmbH zum 31.12.2006 aus der Zeit des Anrechnungsverfahrens noch steuerlich unbelastete Einkommensteile (z.B. steuerfreie Vermögenszuwächse; EK 02) vorhanden? Sie sollten berücksichtigen, dass wegen einer Gesetzesänderung ab 2008 mit einer zusätzlichen Steuerbelastung zu rechnen ist (vgl. Ausgabe 12/07):

Bisher erfolgte eine steuerliche Nachbelastung nur, wenn diese Einkommensteile für Zuwendungen an die Gesellschafter verwendet wurden. Künftig erfolgt eine Nachversteuerung unabhängig von der Verwendung der EK-02-Beträge. Auf den zum 31.12.2006 vorhandenen Betrag müssen 3 % Körperschaftsteuer gezahlt werden. Der sich danach ergebende Steuerbetrag ist grundsätzlich in den Jahren 2008 bis 2017 in zehn gleichen Jahresraten zu zahlen. Zahlungstermin ist jeweils der 30.09. Die erste Rate ist somit zum 30.09.2008 fällig, wenn ein entsprechender Bescheid dann schon vorliegt. Alternativ ist der Steuerbetrag in einer Summe zahlbar, wobei ein Abschlag mit dem Abzinsungssatz von 5,5 % gewährt wird.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Körperschaftsteuer

(aus: Ausgabe 02/2008)

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