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Kein Vorsteuerabzug bei Job-Tickets
Stellt der Unternehmer seinen Arbeitnehmern Fahrausweise für die Fahrten zwischen
Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte zur Verfügung (z.B. Job-Tickets), sind die von den
Arbeitnehmern in Anspruch genommenen Beförderungsleistungen nicht als Umsätze für das
Unternehmen anzusehen. Die dafür vom Unternehmer beschafften Fahrausweise
berechtigen ihn daher nicht, einen Vorsteuerabzug vorzunehmen. Das ergibt sich aus den
Umsatzsteuer-Richtlinien 2008.
Information für: | Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 02/2008)
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