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Kein Vorsteuerabzug bei Job-Tickets

Stellt der Unternehmer seinen Arbeitnehmern Fahrausweise für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte zur Verfügung (z.B. Job-Tickets), sind die von den Arbeitnehmern in Anspruch genommenen Beförderungsleistungen nicht als Umsätze für das Unternehmen anzusehen. Die dafür vom Unternehmer beschafften Fahrausweise berechtigen ihn daher nicht, einen Vorsteuerabzug vorzunehmen. Das ergibt sich aus den Umsatzsteuer-Richtlinien 2008.

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 02/2008)

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