Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text] [Nächster Text]

Gewerbeertrag: Hinzurechnung von Mieten etc. bei der Gewerbesteuer

Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuermessbetrag. Er wird ab 2008 einheitlich für alle Unternehmen mit 3,5 % des jeweils maßgebenden Gewerbeertrags berechnet. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags werden ab 2008 generell auch die zuvor als Betriebsausgaben abgezogenen Mieten, Pachten und Leasingraten steuererhöhend hinzugerechnet, wenn der für alle Hinzurechnungen geltende Freibetrag von 100.000 EUR überschritten wird. Die Hinzurechnung erfolgt in Höhe von 25 % des in den Mieten, Pachten und Leasingraten enthaltenen Finanzierungsanteils.

Dieser Finanzierungsanteil wurde bei Immobilien durch die Unternehmensteuerreform 2008 zunächst auf 75 % der gezahlten Beträge festgelegt. Dieser Anteil wurde jetzt auf 65 % gesenkt. Der Finanzierungsanteil bei Mieten, Pachten und Leasinggebühren für bewegliche Wirtschaftsgüter beträgt nach wie vor 20 %.

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Gewerbesteuer

(aus: Ausgabe 02/2008)

[Vorheriger Text] [Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben