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Häusliche Krankenpflege: Krankenpfleger erzielt Einkünfte aus
Gewerbebetrieb
Ein freiberuflich tätiger Krankenpfleger kann Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen,
wenn er Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbringt. Bedient er sich dabei aber
qualifizierten Personals, setzt eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit laut
Bundesfinanzhof (BFH) voraus, dass er auch selbst gegenüber jedem Patienten pflegerisch
tätig wird. Im Streitfall bot ein Krankenpfleger häusliche ambulante Pflegedienste an. Dabei
überließ er die Pflege des einzelnen Patienten angesichts des Umfangs der zu erbringenden
Pflegeleistungen weitgehend seinen Mitarbeitern. Seine eigene Tätigkeit beschränkte sich
somit auf die Vertretung in Urlaubs- und Krankheitsfällen. Der BFH hat bestätigt, dass der
Krankenpfleger nicht eigenverantwortlich tätig wird. Das hat zur Folge, dass er Einkünfte aus
Gewerbebetrieb erzielt, die nicht nur der Einkommensteuer, sondern auch der
Gewerbesteuer unterliegen.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler |
zum Thema: | Gewerbesteuer |
(aus: Ausgabe 02/2008)
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