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Häusliche Krankenpflege: Krankenpfleger erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Ein freiberuflich tätiger Krankenpfleger kann Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, wenn er Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbringt. Bedient er sich dabei aber qualifizierten Personals, setzt eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit laut Bundesfinanzhof (BFH) voraus, dass er auch selbst gegenüber jedem Patienten pflegerisch tätig wird. Im Streitfall bot ein Krankenpfleger häusliche ambulante Pflegedienste an. Dabei überließ er die Pflege des einzelnen Patienten angesichts des Umfangs der zu erbringenden Pflegeleistungen weitgehend seinen Mitarbeitern. Seine eigene Tätigkeit beschränkte sich somit auf die Vertretung in Urlaubs- und Krankheitsfällen. Der BFH hat bestätigt, dass der Krankenpfleger nicht eigenverantwortlich tätig wird. Das hat zur Folge, dass er Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, die nicht nur der Einkommensteuer, sondern auch der Gewerbesteuer unterliegen.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Gewerbesteuer

(aus: Ausgabe 02/2008)

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