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GmbH: Auslandsreisen des Gesellschafter-Geschäftsführers ab 2008
Durch die Neuregelung des Reisekostenrechts entfällt ein pauschaler Werbungskosten-
bzw. Betriebsausgabenabzug ab 2008 auch bei Übernachtungen im Ausland (vgl. Ausgabe
01/08). Nur die anhand von Belegen nachgewiesenen tatsächlichen Übernachtungskosten
bleiben als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar.
Haben Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bisher die
Auslandspauschbeträge für Übernachtungskosten als Werbungskosten geltend gemacht?
Dann beherzigen Sie bitte folgenden Hinweis: Ab Januar 2008 ist ein steuerfreier
Arbeitgeberersatz durch die GmbH nur nach vorheriger Änderung des Anstellungsvertrags
möglich! Anderenfalls liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 02/2008)
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