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Einkunftsgrenze: Wirkt sich
Unfallrente auf Kindergeld aus?
Für volljährige Kinder unter 25 Jahren haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld und
andere Steuervergünstigungen, wenn sich das Kind in Berufsausbildung befindet. Die
eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes dürfen jedoch den jährlichen Grenzbetrag von
7.680 EUR nicht übersteigen.
Wenn das Kind allerdings aufgrund eines Unfalls eine Rente erhält, wird der Grenzbetrag
von 7.680 EUR auch um den unfallbedingten Mehraufwand erhöht. In einem Fall hatte
sich eine 18-Jährige nach einem schweren Verkehrsunfall zu Rehabilitationszwecken
mehrere Monate im Ausland aufgehalten. Durch diesen Auslandsaufenthalt, den die
behandelnde Therapeutin aus psychologischer Sicht für erforderlich hielt, waren Kosten in
Höhe von etwa 4.000 EUR entstanden.
Mit der gezahlten Unfallrente in Höhe von etwa 10.000 EUR hätten die Einkünfte der
18-Jährigen zwar die Grenze von 7.680 EUR überstiegen, allerdings hat nun das
Finanzgericht Hamburg entschieden, dass der Grenzbetrag auch um den Betrag erhöht
werden muss, den die Mehrkosten für die Rehabilitation ausmachen. Deshalb war der
Betrag von 7.680 EUR um 4.000 EUR zu erhöhen. Die eigenen Einkünfte und Bezüge
des Kindes lagen somit unterhalb des erhöhten Betrags von 11.680 EUR. Die Eltern
hatten also weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld und die übrigen kindbedingten
Steuervergünstigungen.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 03/2008)
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