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Einkunftsgrenze: Wirkt sich Unfallrente auf Kindergeld aus?

Für volljährige Kinder unter 25 Jahren haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld und andere Steuervergünstigungen, wenn sich das Kind in Berufsausbildung befindet. Die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes dürfen jedoch den jährlichen Grenzbetrag von 7.680 EUR nicht übersteigen.

Wenn das Kind allerdings aufgrund eines Unfalls eine Rente erhält, wird der Grenzbetrag von 7.680 EUR auch um den unfallbedingten Mehraufwand erhöht. In einem Fall hatte sich eine 18-Jährige nach einem schweren Verkehrsunfall zu Rehabilitationszwecken mehrere Monate im Ausland aufgehalten. Durch diesen Auslandsaufenthalt, den die behandelnde Therapeutin aus psychologischer Sicht für erforderlich hielt, waren Kosten in Höhe von etwa 4.000 EUR entstanden.

Mit der gezahlten Unfallrente in Höhe von etwa 10.000 EUR hätten die Einkünfte der 18-Jährigen zwar die Grenze von 7.680 EUR überstiegen, allerdings hat nun das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass der Grenzbetrag auch um den Betrag erhöht werden muss, den die Mehrkosten für die Rehabilitation ausmachen. Deshalb war der Betrag von 7.680 EUR um 4.000 EUR zu erhöhen. Die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes lagen somit unterhalb des erhöhten Betrags von 11.680 EUR. Die Eltern hatten also weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld und die übrigen kindbedingten Steuervergünstigungen.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 03/2008)

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