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AfA: Aufwendungen für einen Anbau sind Herstellungskosten

Bei Baumaßnahmen an einem vermieteten Grundstück kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Steuerzahlern und den Finanzämtern: Gehören die Aufwendungen zu den sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen oder zu den Herstellungskosten, die sich nur in weit geringerem Umfang über die Abschreibung steuerlich auswirken.

Eine Hausbesitzerin betrachtete die Kosten für einen Anbau von 44 qm als sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand, da der Anbau ausschließlich dazu gedient habe, den weiteren Betrieb der in den vermieteten Räumlichkeiten angesiedelten Arztpraxis sicherzustellen. Wären diese Baumaßnahmen nicht durchgeführt worden, hätte die Arztpraxis geschlossen werden müssen. Der Anbau hätte somit allein der Sicherung von Vermietungseinkünften gedient. Das Finanzgericht Münster hat sich dieser Argumentation nicht angeschlossen und die Aufwendungen für den Anbau - trotz der vermeintlichen Absicherung der Vermietungseinkünfte - den Herstellungskosten zugerechnet, die sich nur über die Abschreibung auswirken. Entscheidend für die Beurteilung von Aufwendungen als Herstellungskosten war letztlich allein die Funktionsfähigkeit des Gebäudes als Mietobjekt und nicht als Arztpraxis.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 03/2008)

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