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AfA: Aufwendungen für einen
Anbau sind Herstellungskosten
Bei Baumaßnahmen an einem vermieteten Grundstück kommt es immer wieder zu
Streitigkeiten zwischen den Steuerzahlern und den Finanzämtern: Gehören die
Aufwendungen zu den sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen oder zu den
Herstellungskosten, die sich nur in weit geringerem Umfang über die Abschreibung
steuerlich auswirken.
Eine Hausbesitzerin betrachtete die Kosten für einen Anbau von 44 qm als sofort
abzugsfähigen Erhaltungsaufwand, da der Anbau ausschließlich dazu gedient habe, den
weiteren Betrieb der in den vermieteten Räumlichkeiten angesiedelten Arztpraxis
sicherzustellen. Wären diese Baumaßnahmen nicht durchgeführt worden, hätte die
Arztpraxis geschlossen werden müssen. Der Anbau hätte somit allein der Sicherung von
Vermietungseinkünften gedient. Das Finanzgericht Münster hat sich dieser Argumentation
nicht angeschlossen und die Aufwendungen für den Anbau - trotz der vermeintlichen
Absicherung der Vermietungseinkünfte - den Herstellungskosten zugerechnet, die sich
nur über die Abschreibung auswirken. Entscheidend für die Beurteilung von
Aufwendungen als Herstellungskosten war letztlich allein die Funktionsfähigkeit des
Gebäudes als Mietobjekt und nicht als Arztpraxis.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 03/2008)
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