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Firmenwagen: Privates
Nutzungsverbot muss kontrolliert werden
Wenn ein Firmenwagen vom GmbH-Geschäftsführer privat genutzt wird, muss der daraus
entstehende geldwerte Vorteil monatlich nach der 1%-Regelung versteuert werden. Wird
das Fahrzeug darüber hinaus für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt,
erhöht sich der zu versteuernde Betrag um weitere 0,03 % für jeden
Entfernungskilometer, der für diesen Weg zurückgelegt wird.
In der Praxis wird häufig versucht, diese Besteuerung durch ein vertragliches Verbot der
Privatnutzung zu vermeiden. Die Finanzverwaltung ist allerdings der Auffassung, dass
vom Ansatz eines geldwerten Vorteils nur abgesehen werden kann, wenn die Einhaltung
eines solchen Nutzungsverbots auch überwacht wird (beispielsweise durch das Führen
eines Fahrtenbuchs) oder wegen der besonderen Umstände nachweislich so gut wie
ausgeschlossen ist, weil das Fahrzeug beispielsweise auf dem Firmengelände abgestellt
wird und der Schlüssel abgegeben werden muss.
Das Finanzgericht Berlin, das diese Streitfrage klären sollte, folgte der Ansicht der
Finanzverwaltung. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung nutze ein
GmbH-Geschäftsführer ein ihm zur Verfügung stehendes repräsentatives
Betriebsfahrzeug der GmbH ebenso für private Fahrten. Verstärkt wurde diese Ansicht,
weil die Ehefrau des Geschäftsführers in ihrer eigenen Steuererklärung angegeben hatte,
jährlich an 210 Tagen mit dem Pkw von der Wohnung zur Arbeitsstätte zu fahren, obwohl
der einzige private Pkw der Familie keine entsprechende Gesamtfahrleistung aufwies.
Ein vertraglich von der GmbH ausgesprochenes Verbot der privaten Nutzung des
Firmenwagens sei jedenfalls dann nicht geeignet, wenn eine tatsächliche Kontrolle des
Privatnutzungsverbots nicht nachgewiesen werden könne. Im Streitfall lag es nahe, dass
jedenfalls für alle über die Wege der Ehefrau von der Wohnung zur Arbeitsstätte
hinausgehenden Privatfahrten (z.B. zum Einkaufen, Privatfahrten an Wochenenden) das
betriebliche Fahrzeug der GmbH genutzt wurde.
Hinweis: Führen Sie am besten ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, um die Einhaltung
eines Privatnutzungsverbots zu dokumentieren.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Körperschaftsteuer |
(aus: Ausgabe 03/2008)
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