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Familienleistungsausgleich: Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 % auf 19 % ist verfassungsgemäß

Die Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 % auf 19 % zum Jahresbeginn 2007 verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz.

Die Beschwerdeführer, ein Ehepaar mit sechs Kindern, sahen das Prinzip der Steuergerechtigkeit verletzt, weil Familien durch ihren höheren Bedarf stärker durch die Mehrwertsteuer belastet seien als Kinderlose. Nach Meinung der Karsruher Richter ist ein Ausgleich für Familien bei der Einkommensteuer, nicht aber bei der Umsatzsteuer möglich. Die Großfamilie hatte geltend gemacht, der Anstieg der Umsatzsteuer um drei Prozentpunkte bedeute für sie Mehrkosten von etwa 70 EUR im Monat. Das Gericht räumte diese Mehrbelastung zwar ein, allerdings sei über die indirekt erhobene Umsatzsteuer eine Kompensation nicht möglich. Der richtige Ort für den Familienleistungsausgleich sei das System der Einkommensteuer. Danach müsse der Gesetzgeber bei Anhebung indirekter Steuern die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer dem erhöhten Bedarf anpassen. Eine komplette Freistellung der für die Kindererziehung notwendigen Waren von der Umsatzsteuer sei zudem durch EU-Recht untersagt.

Hinweis: Eine Erhöhung des Kindergelds und der Freibeträge für Kinder im Einkommensteuerrecht soll voraussichtlich zum 01.01.2009 geprüft werden.

Information für: alle, Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 03/2008)

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