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Familienleistungsausgleich: Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 % auf 19 % ist
verfassungsgemäß
Die Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 % auf 19 % zum Jahresbeginn 2007 verstößt
nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz.
Die Beschwerdeführer, ein Ehepaar mit sechs Kindern, sahen das Prinzip der
Steuergerechtigkeit verletzt, weil Familien durch ihren höheren Bedarf stärker durch die
Mehrwertsteuer belastet seien als Kinderlose. Nach Meinung der Karsruher Richter ist ein
Ausgleich für Familien bei der Einkommensteuer, nicht aber bei der Umsatzsteuer
möglich. Die Großfamilie hatte geltend gemacht, der Anstieg der Umsatzsteuer um drei
Prozentpunkte bedeute für sie Mehrkosten von etwa 70 EUR im Monat. Das Gericht
räumte diese Mehrbelastung zwar ein, allerdings sei über die indirekt erhobene
Umsatzsteuer eine Kompensation nicht möglich. Der richtige Ort für den
Familienleistungsausgleich sei das System der Einkommensteuer. Danach müsse der
Gesetzgeber bei Anhebung indirekter Steuern die Abzugsmöglichkeiten bei der
Einkommensteuer dem erhöhten Bedarf anpassen. Eine komplette Freistellung der für die
Kindererziehung notwendigen Waren von der Umsatzsteuer sei zudem durch EU-Recht
untersagt.
Hinweis: Eine Erhöhung des Kindergelds und der Freibeträge für Kinder im
Einkommensteuerrecht soll voraussichtlich zum 01.01.2009 geprüft werden.
Information für: | alle, Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 03/2008)
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