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Firmenwagengestellung: Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung, wird der steuerpflichtige geldwerte Vorteil für die Privatfahrten regelmäßig mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises und für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte monatlich je Entfernungskilometer mit 0,03 % des Bruttolistenpreises angesetzt.

Es ist allerdings auch zulässig, den geldwerten Vorteil für die Privatfahrten und für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit den hierauf entfallenden anteiligen Kfz-Aufwendungen anzusetzen, wenn die durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten Fahrten einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

Das Finanzgericht Köln hat nunmehr die äußerst strengen Anforderungen der Finanzverwaltung an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch bestätigt. Ein Fahrtenbuch muss danach zeitnah und in einer gebundenen oder jedenfalls in einer geschlossenen Form geführt werden, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt. Das von der Klägerin im Streitfall vorgelegte Fahrtenbuch in Form von in einer Heftleiste lose abgehefteten Fahrtaufzeichnungen erfüllte erkennbar nicht die erforderliche Buchform. Es kam daher gar nicht mehr darauf an, ob die Fahrtaufzeichnungen auch noch andere streitentscheidende Mängel aufwiesen oder nicht.

Hinweis: Eine elektronisch geführte Aufzeichnung genügt nur dann den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegeben Daten technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden.

Information für: Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter/-GF, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 03/2008)

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