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Spendenbescheinigung: Ein
genaues Datum ist erforderlich
Bereits für das Jahr 2007 können Sie Ihre Spenden zur Förderung steuerbegünstigter
Zwecke bis zu 20 % Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben geltend
machen. Wirken sich Ihre Spenden trotz des erhöhten Spendenabzugs nicht voll aus,
werden Ihre Spenden in zukünftigen Jahren berücksichtigt.
Ihre gespendeten Beträge müssen Sie grundsätzlich durch eine Spendenbescheinigung
nachweisen. Allein das Fehlen des genauen Zuwendungsdatums auf der
Spendenbescheinigung darf allerdings den Spendenabzug nicht ausschließen. So
können Sie den Nachweis des Zeitpunkts der Spendenzahlung auch ohne weiteres durch
andere Beweismittel - wie z.B. Kontoauszüge - erbringen. Dabei ist jedoch wichtig, dass
Sie den genauen Kalendertag nachweisen können.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 04/2008)
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