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Steuersparmodell: Ist die Pkw-Vermietung im Beschäftigungsverhältnis ein Steuersparmodell?

Arbeitnehmer können beim Erwerb eines Pkw die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückverlangen, weil sie den Wagen nicht unternehmerisch nutzen. Dies wollte ein findiger Arbeitnehmer ändern: Er schloss mit seinem Arbeitergeber einen schriftlichen Mietvertrag über den von ihm neu erworbenen Pkw und vermietete diesen Pkw zu einem Mietpreis zuzüglich Umsatzsteuer. Gleichzeitig wurde der Arbeitsvertrag um einen Nachtrag ergänzt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Pkw zur Verfügung stellt, der auch für private Fahrten genutzt werden darf. Der Arbeitnehmer machte in seiner Umsatzsteuererklärung den Vorsteuerabzug aus dem Pkw-Kauf geltend. Erstaunlicherweise akzeptierte der Bundesfinanzhof diese Gestaltung, obwohl das Finanzamt dem Arbeitnehmer den Vorsteuerabzug nicht zubilligen wollte.

Hinweis: Bevor Sie jedoch eine vergleichbare Gestaltung in Erwägung ziehen, sollten Sie beachten, dass es sich um einen Grenzfall handelt, der sicherlich auch weiterhin auf Misstrauen der Finanzbehörden stoßen wird.

Information für: Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 04/2008)

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