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Umsatzsteuersatz: Herausgabe von Zeitschriften

Wenn Sie Zeitschriften verkaufen, stellt sich die Frage, ob Sie hierauf den Regelsteuersatz von 19 % oder den ermäßigten Steuersatz von 7 % anwenden müssen. Grundsätzlich wird der Verkauf von Zeitungen, Zeitschriften und anderen periodischen Druckschriften mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert. Dies gilt auch dann, wenn das Produkt Bilder und Werbung enthält. Der Regelsteuersatz von 19 % muss jedoch zugrunde gelegt werden, wenn das Produkt überwiegend Werbung enthält.

Das Finanzgericht Hamburg legt diese Vorschrift erfreulicherweise weit aus. Seiner Ansicht nach unterliegt eine Special-Interest-Zeitschrift (im Streitfall auf dem Gebiet der Immobilien) dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, wenn die Zeitschrift nach Gesamtwürdigung von Aufmachung, Inhalt und erkennbarem Herausgabezweck nicht überwiegend Werbung enthält. Die Aufmachung der Zeitschrift war im Streitfall sehr anspruchsvoll. Sie richtete sich mit den Titelblatt-Schlagzeilen in erster Linie an Leser, die sich mit Immobilien beschäftigten. Daraus wurde zugleich der Herausgabezweck erkennbar.

Nur in Randzeilen oder in einem Schrägvermerk wurde auf die Verkaufsangebote hingewiesen. Durch die Alleinstellung oder zumindest überragende Hervorhebung der redaktionellen Themen unterschieden sich Titelblatt und Inhalt der Zeitschrift deutlich von anderen Zeitschriften, bei denen nach dem äußeren Erscheinungsbild die Anzeigen im Vordergrund stehen.

Hinweis: In Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz ist geregelt, dass Zeitschriften, die "überwiegend Werbung enthalten", dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegen. Das Finanzgericht hat nun bestätigt, dass damit solche Zeitschriften gemeint sind, die "vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken dienen".

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 04/2008)

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