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Umsatzsteuersatz: Herausgabe
von Zeitschriften
Wenn Sie Zeitschriften verkaufen, stellt sich die Frage, ob Sie hierauf den
Regelsteuersatz von 19 % oder den ermäßigten Steuersatz von 7 % anwenden müssen.
Grundsätzlich wird der Verkauf von Zeitungen, Zeitschriften und anderen periodischen
Druckschriften mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert. Dies gilt auch dann,
wenn das Produkt Bilder und Werbung enthält. Der Regelsteuersatz von 19 % muss
jedoch zugrunde gelegt werden, wenn das Produkt überwiegend Werbung enthält.
Das Finanzgericht Hamburg legt diese Vorschrift erfreulicherweise weit aus. Seiner
Ansicht nach unterliegt eine Special-Interest-Zeitschrift (im Streitfall auf dem Gebiet der
Immobilien) dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, wenn die Zeitschrift nach
Gesamtwürdigung von Aufmachung, Inhalt und erkennbarem Herausgabezweck nicht
überwiegend Werbung enthält. Die Aufmachung der Zeitschrift war im Streitfall sehr
anspruchsvoll. Sie richtete sich mit den Titelblatt-Schlagzeilen in erster Linie an Leser, die
sich mit Immobilien beschäftigten. Daraus wurde zugleich der Herausgabezweck
erkennbar.
Nur in Randzeilen oder in einem Schrägvermerk wurde auf die Verkaufsangebote
hingewiesen. Durch die Alleinstellung oder zumindest überragende Hervorhebung der
redaktionellen Themen unterschieden sich Titelblatt und Inhalt der Zeitschrift deutlich von
anderen Zeitschriften, bei denen nach dem äußeren Erscheinungsbild die Anzeigen im
Vordergrund stehen.
Hinweis: In Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz ist geregelt, dass Zeitschriften, die
"überwiegend Werbung enthalten", dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegen. Das
Finanzgericht hat nun bestätigt, dass damit solche Zeitschriften gemeint sind, die
"vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken dienen".
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 04/2008)
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