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Arbeitslohn oder nicht steuerpflichtige Leistung: Übernahme der Mitgliedsbeiträge von Arbeitnehmern

Wenden Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern Vorteile zu, stellt sich immer die Frage, ob es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn oder um eine nicht steuerpflichtige Leistung des Arbeitgebers handelt, die im ganz überwiegend betrieblichen Interesse geleistet wurde.

Das Finanzgericht Niedersachsen hat erfreulicherweise entschieden, dass kein steuerpflichtiger Vorteil vorliegen kann, wenn Sie als Arbeitgeber die Kosten für die Mitgliedschaft Ihrer Arbeitnehmer in einem Wirtschaftsclub tragen. Eine GmbH wollte sich im Streitfall mit der persönlichen Mitgliedschaft von vier Arbeitnehmern (drei Gesellschafter-Geschäftsführer und ein Vertriebsleiter) die Nutzungsmöglichkeit des Clubs für betriebliche Zwecke erhalten. Diese Entscheidung war bereits aus Kostengründen nachvollziehbar. Im Club konnten Säle für Präsentationen und Konferenzen kostenlos genutzt werden, für die bei gleichwertiger Ausstattung in Hotels eine Miete in Höhe von mehr als einem halben Mitgliedsbeitrag angefallen wäre. Bereits wenige Inanspruchnahmen der Säle ersparten der GmbH damit Aufwendungen in Höhe der Mitgliedsbeiträge. Zudem waren die Säle kurzfristig verfügbar, wodurch der GmbH auch organisatorische Vorteile entstanden. Hinzu kam, dass das Ambiente von einem wichtigen Teil der Kunden der GmbH als angenehm empfunden wurde.

Mitentscheidend für die Annahme eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers und das Verneinen von Arbeitslohn war zudem, dass die Mitgliedschaft lediglich den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Clubs ermöglichte und der private Verzehr von den Arbeitnehmern selbst getragen werden musste.

Hinweis: Aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls sollten Sie jedoch vorsichtig sein. Übernehmen Sie als Arbeitgeber andere Vereinsbeiträge Ihrer Arbeitnehmer (z.B. für den Rotary Club oder für einen Golf-/Tennisclub), liegt stets ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 04/2008)

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