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Firmenwagengestellung: Nicht immer geldwerter Vorteil für Arbeitnehmer

Wenn Sie Ihren Außendienstmitarbeitern einen Firmenwagen überlassen, stellt sich die Frage, ob Sie für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte einen geldwerten Vorteil versteuern müssen, der nach der 0,03%-Bruttolistenpreisregelung oder nach der Fahrtenbuchmethode zu ermitteln ist.

Dass das nicht immer der Fall ist, hat jetzt erfreulicherweise das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Von einem Lohnzufluss sei nicht auszugehen, wenn für den Arbeitnehmer keine Möglichkeit bestehe, auf die Vorteilsgewährung zu verzichten, und das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Fahrzeuggestellung deutlich überwiege. In dem besonders gelagerten Streitfall sparte der Arbeitgeber durch die gewählte Handhabung ganz erhebliche Kosten, weil sich die Nettoarbeitszeit der Monteure effektiv erhöhte. Denn deren Arbeitszeit begann bei dem von der Klägerin gewählten Modell erst mit Erreichen der Baustelle (im Streitfall = regelmäßige Arbeitsstätte) und nicht bereits mit der Ankunft auf dem Firmengelände zur Entgegennahme der Fahrzeuge. Dementsprechend endete die Arbeitszeit schon mit dem Verlassen der Baustelle und nicht erst mit dem Erreichen des Firmengeländes. Das Abstellen der Fahrzeuge auf dem Firmengelände der Klägerin hätte zudem hohe Kosten durch die Schaffung von Parkplätzen für ca. 1.200 Fahrzeuge und die Organisation der Fahrzeugherausgabe zu Betriebsbeginn und der Rücknahme am Ende des Arbeitstages bedingt. Die Fahrzeugüberlassung in der gewählten Form verschaffte der Klägerin somit erhebliche betriebswirtschaftliche Vorteile, die die ersparten Aufwendungen der Monteure bei weitem überwogen.

Hinweis: Unstreitig mussten die Monteure aber für die Privatnutzung der Fahrzeuge einen geldwerten Vorteil versteuern, der nach der 1%-Bruttolistenpreisregelung oder der sogenannten Fahrtenbuchmethode (lückenlose Aufzeichnungen und Gesamtkosten) zu ermitteln war.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 05/2008)

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