Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text] [Nächster Text]

Gewerblicher Grundstückshandel: Keine Drei-Objekt-Grenze bei Nähe zur Baubranche

Von einem gewerblichen Grundstückshandel wird im Allgemeinen erst dann ausgegangen, wenn innerhalb von fünf Jahren seit der Anschaffung, Herstellung oder grundlegenden Modernisierung eines Grundstücks mindestens vier Objekte veräußert werden (sogenannte Drei-Objekt-Grenze).

Wenn Sie jedoch ohnehin in der Baubranche tätig sind, beispielsweise über eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, sollten Sie sehr vorsichtig sein, wenn Sie Grundstücke selber veräußern. Das Finanzgericht Düsseldorf ging in folgendem Fall von einem gewerblichen Grundstückshandel aus: Eine Ehegatten-Grundstücksgemeinschaft hatte ein Grundstück von einer Bauträger-GmbH angekauft, die in ihrem Anteilsbesitz stand. Dieses Grundstück wurde durch ihre eigene Baugeschäft-KG mit einem Mehrfamilienhaus bebaut und unmittelbar nach Fertigstellung zu einem marktgängigen Preis veräußert.

Dass die beiden Eheleute selbst keine aktiven Verkaufsmaßnahmen getroffen hatten, sondern von Maklern und Käufern angesprochen wurden, sprach nicht gegen eine gewerbliche Tätigkeit. Aufgrund der Tatsache, dass die beiden Eheleute der Vermarktung des Grundstücks durch einen Makler zugestimmt hatten, gingen die Richter von einer bedingten Veräußerungsabsicht aus. Die Kläger geben aber noch nicht auf und haben Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Information für: Unternehmer, Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 05/2008)

[Vorheriger Text] [Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben