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Erbfall: Kein Verlustabzug für Erben mehr möglich!
Bislang konnten Erben im Regelfall steuerliche Vorteile für sich geltend machen, wenn bei
der Steuerermittlung des Verstorbenen Verluste ungenutzt blieben: Den beim Verstorbenen
nicht abgezogenen Verlust konnte der Erbe bei seiner Einkommensteuerveranlagung
steuermindernd geltend machen. Dieser langjährigen Verfahrensweise hat der
Bundesfinanzhof (BFH) jetzt leider einen Riegel vorgeschoben. Er hat entschieden, dass der
Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrag künftig nicht mehr zur
Minderung seiner eigenen Einkommensteuer geltend machen kann. Die Richter sind damit
von einer rund 45 Jahre währenden höchstrichterlichen Rechtsprechung und
entsprechenden Praxis der Finanzverwaltung abgerückt.
Hinweis: Aus Gründen des Vertrauensschutzes ist die neue, für die Steuerbürger
ungünstigere Rechtsprechung allerdings erst in Erbfällen anzuwenden, die nach
Veröffentlichung der Entscheidung eintreten werden. Wir prüfen gerne mit Ihnen
gemeinsam, ob Sie von der Neuregelung betroffen sind.
| Information für: | alle |
| zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 06/2008)
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