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Arbeitgeberdarlehen: Geldwerter Vorteil - Wie hoch ist der marktübliche
Zins?
Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt ein Darlehen
gewähren, bemisst sich der geldwerte Vorteil seit Januar 2008 nach dem
Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer
im konkreten Einzelfall zahlt. Aus Vereinfachungsgründen können für die Feststellung des
marktüblichen Zinssatzes die bei Vertragsabschluss von der Deutschen Bundesbank zuletzt
veröffentlichten Effektivzinssätze herangezogen werden. Von dem sich danach ergebenden
Effektivzinssatz kann ein Abschlag von 4 % vorgenommen werden. Für den sich letztlich
ergebenden geldwerten Vorteil kann zudem die 44EUR-Freigrenze für Sachbezüge in
Anspruch genommen werden.
Hinweis: Den marktüblichen Zins für Darlehen mit vergleichbaren Bedingungen dürfen Sie
auch durch den Vergleich allgemein zugänglicher Internetangebote von Direktbanken
ermitteln, allerdings ohne hierauf einen 4%igen Bewertungsabschlag vorzunehmen.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 06/2008)
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