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Arbeitgeberdarlehen: Geldwerter Vorteil - Wie hoch ist der marktübliche Zins?

Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt ein Darlehen gewähren, bemisst sich der geldwerte Vorteil seit Januar 2008 nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer im konkreten Einzelfall zahlt. Aus Vereinfachungsgründen können für die Feststellung des marktüblichen Zinssatzes die bei Vertragsabschluss von der Deutschen Bundesbank zuletzt veröffentlichten Effektivzinssätze herangezogen werden. Von dem sich danach ergebenden Effektivzinssatz kann ein Abschlag von 4 % vorgenommen werden. Für den sich letztlich ergebenden geldwerten Vorteil kann zudem die 44EUR-Freigrenze für Sachbezüge in Anspruch genommen werden.

Hinweis: Den marktüblichen Zins für Darlehen mit vergleichbaren Bedingungen dürfen Sie auch durch den Vergleich allgemein zugänglicher Internetangebote von Direktbanken ermitteln, allerdings ohne hierauf einen 4%igen Bewertungsabschlag vorzunehmen.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 06/2008)

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