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Renovierungskosten: Renovierungskosten und Veräußerungsabsicht

Sie beabsichtigen, ein Mietobjekt außerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei zu veräußern. Vorsicht ist dann geboten, wenn ein Kaufinteressent zwar auf Ihr Preisangebot eingeht, aber von Ihnen verlangt, dass Sie zuvor auf Ihre Kosten noch bestimmte Renovierungsarbeiten durchführen lassen. Denn ist die Veräußerung der Immobilie nicht steuerpflichtig, können auch die mit dem Verkauf entstandenen Aufwendungen nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Ein Abzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sei nicht möglich, so die Ansicht der Richter des Finanzgerichts Baden-Württemberg.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 06/2008)

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