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Renovierungskosten: Renovierungskosten und Veräußerungsabsicht
Sie beabsichtigen, ein Mietobjekt außerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei zu
veräußern. Vorsicht ist dann geboten, wenn ein Kaufinteressent zwar auf Ihr Preisangebot
eingeht, aber von Ihnen verlangt, dass Sie zuvor auf Ihre Kosten noch bestimmte
Renovierungsarbeiten durchführen lassen. Denn ist die Veräußerung der Immobilie nicht
steuerpflichtig, können auch die mit dem Verkauf entstandenen Aufwendungen nicht
steuermindernd berücksichtigt werden. Ein Abzug als Werbungskosten bei den Einkünften
aus Vermietung und Verpachtung sei nicht möglich, so die Ansicht der Richter des
Finanzgerichts Baden-Württemberg.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 06/2008)
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