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Reisegepäckversicherung: Es hätte ein schöner Sommerurlaub werden
können
Wie ärgerlich und teuer kann doch ein Urlaub werden: Einer Familie wurde während ihres
Sommerurlaubs ihr Wohnmobil gestohlen. Da die Schadensversicherung lediglich den
Fahrzeugwert ersetzte, machte die Familie ihre Aufwendungen von 2.000 EUR für Hausrat
und Kleidung als außergewöhnliche Belastungen geltend.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg lehnte eine steuerliche Berücksichtigung bei den
außergewöhnlichen Belastungen jedoch mit der Begründung ab, dass heutzutage
Versicherungen gegen den Verlust von Hausrat und Kleidung auf Reisen mit Wohnwagen
und Wohnfahrzeugen durchaus üblich seien. Dieses Risiko wird durch die
Reisegepäckversicherung abgedeckt, die gegen einen Prämienzuschlag auch das
Campingrisiko einschließen kann. Somit lässt sich das Reisegepäck versichern, zu dem
auch im Kraftfahrzeug mitgeführte Gegenstände wie Kleidung und Hausrat gehören. Die
Laufzeit der Verträge ist meist urlaubsbedingt kurz und die Höhe der Prämien für solche
Versicherungen damit auch zumutbar.
Hinweis: Wenn Sie Hausrat und/oder Kleidung durch ein unabwendbares Ereignis (z.B.
Brand, Hochwasser) verlieren, können Sie die Wiederbeschaffungskosten grundsätzlich als
außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dies ist aber nicht möglich, wenn Sie
hierüber eine allgemein übliche Versicherung hätten abschließen können.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 06/2008)
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