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Reisegepäckversicherung: Es hätte ein schöner Sommerurlaub werden können

Wie ärgerlich und teuer kann doch ein Urlaub werden: Einer Familie wurde während ihres Sommerurlaubs ihr Wohnmobil gestohlen. Da die Schadensversicherung lediglich den Fahrzeugwert ersetzte, machte die Familie ihre Aufwendungen von 2.000 EUR für Hausrat und Kleidung als außergewöhnliche Belastungen geltend.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg lehnte eine steuerliche Berücksichtigung bei den außergewöhnlichen Belastungen jedoch mit der Begründung ab, dass heutzutage Versicherungen gegen den Verlust von Hausrat und Kleidung auf Reisen mit Wohnwagen und Wohnfahrzeugen durchaus üblich seien. Dieses Risiko wird durch die Reisegepäckversicherung abgedeckt, die gegen einen Prämienzuschlag auch das Campingrisiko einschließen kann. Somit lässt sich das Reisegepäck versichern, zu dem auch im Kraftfahrzeug mitgeführte Gegenstände wie Kleidung und Hausrat gehören. Die Laufzeit der Verträge ist meist urlaubsbedingt kurz und die Höhe der Prämien für solche Versicherungen damit auch zumutbar.

Hinweis: Wenn Sie Hausrat und/oder Kleidung durch ein unabwendbares Ereignis (z.B. Brand, Hochwasser) verlieren, können Sie die Wiederbeschaffungskosten grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dies ist aber nicht möglich, wenn Sie hierüber eine allgemein übliche Versicherung hätten abschließen können.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 06/2008)

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