Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text] [Nächster Text]

Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Ausweitung ab 2009 geplant

Als Arbeitgeber haben Sie sicherlich davon gehört, dass ab 2009 die sogenannte Mitarbeiterkapitalbeteiligung ausgeweitet werden soll. Hierdurch sollen die Arbeitnehmer in größerem Umfang als bisher an den Unternehmensgewinnen beteiligt werden.

Die Große Koalition hat sich nunmehr auf folgende Maßnahmen verständigt, die bis zum 01.01.2009 durch Gesetzesänderungen umgesetzt werden sollen:

  • Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Vermögensbeteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen soll von 135 EUR auf 360 EUR jährlich angehoben werden.
  • Für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, soll der Fördersatz von 18 % auf 20 % steigen. Der jährliche Förderhöchstbetrag steigt somit von 72 EUR auf 80 EUR (20 % von 400 EUR). Die für diesen Fördersatz maßgebende Einkommensgrenze soll bei Ledigen von 17.900 EUR auf 20.000 EUR und bei Verheirateten von 35.800 EUR auf 40.000 EUR erhöht werden.
  • Es werden Mitarbeiterfonds (= neue Anlageform) eingerichtet, die genauso wie direkte Anlagen ins eigene Unternehmen gefördert werden. Der Fonds garantiert einen Rückfluss der Anlagemittel in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 %. Damit soll das Eigenkapital der Unternehmen gestärkt werden. 25 % des Fondsvermögens sollen anderweitig (z.B. in fremde Aktien) investiert werden können.
Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 07/2008)

[Vorheriger Text] [Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben