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Werbungskosten: Deutschkurs für Ausländer nicht abziehbar
Wenn Sie oder Ihr Ehegatte aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind, können Sie leider die Kosten für einen allgemeinen Deutschkurs steuerlich nicht absetzen. Das gilt auch dann, wenn ohne Grundkenntnisse der deutschen Sprache die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit unmöglich erscheint. Das Finanzgericht München hat bestätigt, dass in solch einem Fall stets nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung vorliegen.
Hinweis: Ein (vorweggenommener) Werbungskostenabzug kann allenfalls bei einer berufsgerichteten Auslegung der besuchten Sprachkurse (z.B. Spezialvokabular für bestimmte Berufszweige) in Betracht kommen.
Information für: | alle, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 07/2008)
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