Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text] [Nächster Text]

Werbungskosten: Deutschkurs für Ausländer nicht abziehbar

Wenn Sie oder Ihr Ehegatte aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind, können Sie leider die Kosten für einen allgemeinen Deutschkurs steuerlich nicht absetzen. Das gilt auch dann, wenn ohne Grundkenntnisse der deutschen Sprache die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit unmöglich erscheint. Das Finanzgericht München hat bestätigt, dass in solch einem Fall stets nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung vorliegen.

Hinweis: Ein (vorweggenommener) Werbungskostenabzug kann allenfalls bei einer berufsgerichteten Auslegung der besuchten Sprachkurse (z.B. Spezialvokabular für bestimmte Berufszweige) in Betracht kommen.

Information für: alle, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 07/2008)

[Vorheriger Text] [Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben