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Preisgelder für die Teilnahme an einer Fernsehshow steuerpflichtig

Nehmen Sie als Kandidat an einer Fernsehshow teil und erhalten dafür ein Preisgeld, ist dieses Preisgeld nach Auffassung des Bundesfinanzhofs als sonstige Einkünfte einkommensteuerpflichtig. Die Finanzverwaltung hat jetzt auf folgende Anhaltspunkte hingewiesen, die für ein zur Einkommensteuerpflicht führendes gegenseitiges Leistungsverhältnis sprechen:

  • Ihnen wird von Seiten des Produzenten ein bestimmtes Verhaltensmuster oder Ähnliches vorgegeben.
  • Ihnen wird neben der Gewinnchance und dem damit verbundenen Preisgeld noch ein erfolgsunabhängiges Antritts-, Tagegeld etc. gezahlt.
  • Das Format der Sendung sieht grundsätzlich nicht nur einen einmaligen Auftritt vor, sondern erstreckt sich über mehrere Folgen. Sie müssen hierfür ggf. Urlaub nehmen oder von der Arbeit freigestellt werden.
  • Das Preisgeld hat die Funktion einer Entlohnung für eine von Ihnen erbrachte Leistung. Es fließt Ihnen als Erfolgshonorar zu.

Danach unterliegen Preisgelder aus Sendungsformaten wie "Das Dschungelcamp", "Big Brother" oder sog. Dating-Shows wie z.B. "Bauer sucht Frau" der Einkommensteuerpflicht. Gewinne aus Sendungen wie "Wer wird Millionär?", "Quiz-Taxi" oder "Das Quiz" bleiben hingegen auch weiterhin steuerfrei.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 08/2008)

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