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Preisgelder für die Teilnahme an
einer Fernsehshow steuerpflichtig
Nehmen Sie als Kandidat an einer Fernsehshow teil und erhalten dafür ein Preisgeld, ist
dieses Preisgeld nach Auffassung des Bundesfinanzhofs als sonstige Einkünfte
einkommensteuerpflichtig. Die Finanzverwaltung hat jetzt auf folgende Anhaltspunkte
hingewiesen, die für ein zur Einkommensteuerpflicht führendes gegenseitiges
Leistungsverhältnis sprechen:
- Ihnen wird von Seiten des Produzenten ein bestimmtes Verhaltensmuster oder
Ähnliches vorgegeben.
- Ihnen wird neben der Gewinnchance und dem damit verbundenen Preisgeld noch
ein erfolgsunabhängiges Antritts-, Tagegeld etc. gezahlt.
- Das Format der Sendung sieht grundsätzlich nicht nur einen einmaligen Auftritt vor,
sondern erstreckt sich über mehrere Folgen. Sie müssen hierfür ggf. Urlaub
nehmen oder von der Arbeit freigestellt werden.
- Das Preisgeld hat die Funktion einer Entlohnung für eine von Ihnen erbrachte
Leistung. Es fließt Ihnen als Erfolgshonorar zu.
Danach unterliegen Preisgelder aus Sendungsformaten wie "Das Dschungelcamp", "Big
Brother" oder sog. Dating-Shows wie z.B. "Bauer sucht Frau" der
Einkommensteuerpflicht. Gewinne aus Sendungen wie "Wer wird Millionär?", "Quiz-Taxi"
oder "Das Quiz" bleiben hingegen auch weiterhin steuerfrei.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 08/2008)
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