[Inhalt]
[Vorheriger Text] [Nächster Text]
Geschlossene
Immobilienfonds: Bei Verlusten ist eine doppelte Prüfung erforderlich
Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, ob Sie die entstandenen Verluste aus einer
Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds als Verluste aus
Vermietung und Verpachtung mit positiven Einkünften verrechnen können oder nicht? Die
Frage kann mit ja beantwortet werden, wenn Sie die Beteiligung mit
Überschusserzielungsabsicht erworben haben und während der Zeit, in der Sie die
Beteiligung halten, auch tatsächlich einen Überschuss der Einnahmen über die
Werbungskosten erzielen. In diesem Zusammenhang hat das Finanzgericht Düsseldorf
jetzt eine interessante Entscheidung getroffen. Die Richter lassen die Verrechnung zu,
wenn
- für den Fall der günstigen Entwicklung des vereinbarten variablen Zinssatzes für
den Kredit bis zum Ende der voraussichtlichen Nutzung des Mietobjekts durch die
Fondsgesellschaft ein Totalgewinn erwartet werden kann (im Streitfall betrug dieser
Zeitraum 20 Jahre) und
- bei Ausbleiben der erwarteten Zinssenkung der Steuerzahler Konsequenzen zieht,
indem er eine Umschuldung vornimmt und das Darlehen später tilgt.
Bezogen auf den zweiten Spiegelstrich ist es für das Gericht selbstverständlich, dass
ertragsverbessernde Maßnahmen (hier: Umschuldung mit späterer Darlehenstilgung) bei
der Prüfung der Überschusserzielungsabsicht zu berücksichtigen sind.
Doppelte Prüfung: Die Überschusserzielungsabsicht ist sowohl auf der Ebene der
Fondsgesellschaft als auch - unter Berücksichtigung der Schuldzinsen als
Sonderwerbungskosten wegen Fremdfinanzierung der Beteiligung - auf der Ebene des
Gesellschafters zu prüfen. Im Rahmen der Betriebsprüfung bei der Gesellschaft war die
Überschusserzielungsabsicht auf der Ebene der Gesellschaft bejaht und auf der Ebene
der Gesellschafter bei 126 von 428 Zeichnern - wegen zu hoher
Fremdfinanzierungskosten - verneint worden.
Information für: | alle, Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 08/2008)
[Vorheriger Text] [Nächster Text]
[Inhalt]